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Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer

Eine gute Nahversorgung steigert die Lebensqualität für die Menschen in Dörfern enorm. Die Dorferneuerung fördert deshalb bestehende und neue Kleinstunternehmen der Grundversorgung wie Dorfladen, Bäcker und Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe.

Auch sollen die Investitionen in leer stehende und in vom Leerstand bedrohte Gebäude sowie in ihre Modernisierung verhindern, dass die Ortskerne aussterben sowie unnötigen Flächenverbrauch verhindern.

Förderprogramm für Kleinstunternehmen

Gaststätten-Modernisierungsprogramm

Wer kann eine Förderung erhalten?

Unternehmen, die

Güter des regelmäßigen Bedarfs (z.B. Bäckereien, Metzgereien, Gastwirtschaften, Dorfläden oder Pflegedienstleistungen)

sowie

Güter des unregelmäßigen Bedarfs (z.B. Handwerksbetriebe wie Schreinereien oder Autowerkstätten, Dienstleistungsunternehmen wie Physiotherapeuten, Einzelhandelsläden wie Buchhandlungen oder weitere Fachgeschäfte) bereitstellen.

Gewerbliche Unternehmen, die ein Gaststättengewerbe betreiben

Inhaber einer solchen Betriebsstätte, die nicht gleichzeitig Betreiber des Gaststättengewerbes sind (z.B. Verpächter). Demzufolge ist auch nicht gewerblichen Antragstellern wie z.B. Kommunen eine Antragstellungen möglich.

Was wird gefördert?

Bauliche Investitionen

Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter

Aufwendungen für Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen oder ggf. Wirtschaftlichkeitsgutachten

Umbau- und Erweiterungs- sowie General- und Teilsanierungsmaßnahmen und sonstige Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe (z.B. Maßnahmen zur Aufwertung des Innen- und Außenbereichs oder zur technischen Modernisierung, Maßnahmen für Barrierefreiheit)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Investitionsvolumen beträgt mind. 10.000 €

Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter, der Jahresumsatz liegt unter zwei Millionen €

Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist nachgewiesen

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Dorferneuerung

Die Gesamtfinanzierung ist gewährleistet

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung begonnen werden

Das Investitionsvolumen beträgt mind. 20.000 €

Der durchschnittliche Nettojahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre liegt jeweils unter einer Million €

Es handelt sich nicht um einen Franchisebetrieb / ein systemgastronomisches Konzept

Es handelt sich nicht um die Reaktivierung eines dauerhaft stillgelegten Betriebes

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung begonnen werden

Wie hoch ist die Förderung?

Förderung von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(bis zu 45 % bei Vorhaben, die zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen)

Fördersumme: 200.000 €

Für Betriebe mit durchschnittlichem Nettojahresumsatz
bis zu 500.000 €:
› Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Für Betriebe mit durchschnittlichem Nettojahresumsatz
über 500.000 €:
› Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

max. Fördersumme: 200.000 €

Wer ist mein Ansprechpartner?

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40
97082 Würzburg

Tel.: 0931/4101-0
E-Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de

Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 20

Tel.: 0931/380-1273
E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de